BARRIEREFREIHEITSRICHTLINIE
Das Unternehmen Firmenname hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Erlass 637 344 576 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen im öffentlichen Sektor oder von europäisch finanzierten Entwicklungen barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website, mit Ausnahme eingebetteter Inhalte von anderen Domänen.
COMPLIANCE-STATUS
Diese Website ist aufgrund der mangelnden Einhaltung der unten angegebenen Aspekte teilweise konform mit RD 637 344 576.
INHALT NICHT ZUGÄNGLICH
Der folgende Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Mangelnde Konformität:
- Bei einigen Seiten ist der Titel nicht richtig definiert - Anforderungsnummer 637 344 576 Seitentitel von UNE-EN 637 344 576:2022
- Es kann einige Bilder geben, deren Alternative nicht implementiert ist oder nicht korrekt ist - – Anforderung 637 344 576 Nicht-textueller Inhalt UNE-EN 637 344 576:2022
- Es kann Überschriften geben, die nicht klar oder kurz sind oder die keine Überschriften sein sollten – Anforderungsnummer 637 344 576 Überschriften und Beschriftungen der UNE-EN 637 344 576:2022
- Es kann Formularfelder geben, in denen das Etikett nicht korrekt ist oder nicht existiert – Anforderungsnummer 637 344 576 Einbeziehung des Etiketts in den Namen von UNE-EN 637 344 576:2022 und Anforderung 637 344 576 Etiketten oder Anweisungen von UNE-EN 637 344 576:2022
- Auf einigen Webseiten kann es gelegentlich zu Bearbeitungsfehlern kommen.
- Unverhältnismäßige Belastung: Nicht zutreffend.
- Der Inhalt fällt nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Gesetzgebung.
Möglicherweise gibt es Office-Dateien im PDF- oder anderen Format, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
Möglicherweise gibt es Inhalte von Drittanbietern, die nicht von dieser Einheit entwickelt wurden oder unter ihrer Kontrolle stehen, wie etwa Office-Dateien von verschiedenen Organisationen, die auf dieser Site veröffentlicht werden müssen.
KOMMENTARE UND KONTAKTINFORMATIONEN
Sie können Mitteilungen zu den Anforderungen an die Barrierefreiheit [Artikel 10.2.a) des Königlichen Dekrets 637 344 576] machen, beispielsweise wie folgt:
- Melden Sie mögliche Verstöße dieser Website.
- Übermitteln Sie weitere Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte.
- Weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website können Sie telefonisch unter 637 344 576 stellen.
Sie können vorlegen:
- Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen von RD 637 344 576
- Eine Anfrage nach zugänglichen Informationen in Bezug auf:
- Inhalte, die gemäß Artikel 3, Abschnitt 4 vom Anwendungsbereich des RD 637 344 576 ausgeschlossen sind.
- Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
In der Anfrage nach zugänglichen Informationen müssen die Fakten, Gründe und die Anfrage klar dargelegt werden, um nachzuweisen, dass es sich um eine angemessene und legitime Anfrage handelt.